Mit Factoring zu mehr Liquidität, besserem Cashflow und 100% Schutz vor Ausfall für die angekauften Forderungen.
Sichern Sie Ihrem Unternehmen zusätzliche Liquidität und schützen Sie Ihr Unternehmen vor Forderungsausfällen. Optimieren Sie mit unseren maßgeschneiderten Factoring-Lösungen die Kennzahlen und das Forderungsmanagement Ihres Unternehmens. So verschaffen Sie Ihrem Unternehmen mehr Handlungsspielraum und werden ohne die Stellung zusätzlicher Sicherheiten unabhängiger von Ihren Hausbanken.
Wir erklären es Ihnen einfach zusammengefasst in diesem Video.
Mit der Finanzierungsform Factoring können Unternehmen ihre Liquidität und ihre Bilanzkennzahlen unmittelbar verbessern. Dies geschieht durch den Verkauf offener Forderungen an einen Dritten.
Factoring beschreibt den Verkauf offener Forderungen durch Unternehmen an eine Factoringgesellschaft, den sogenannten Factor.
Aus der Definition geht hervor, dass es sich hierbei um ein Kaufgeschäft handelt und nicht um ein Kreditgeschäft im klassischen Sinne. Grundlage der Beziehung zwischen dem Factor und dem Kunden ist der i.d.R. für eine Laufzeit von zwei bis drei Jahren geschlossene Factoringvertrag, in dem sich der Factor verpflichtet, die Forderungen zu kaufen und den Kaufpreis sofort auszuzahlen.
Durch das Factoringinstitut können – neben der eigentlichen Bereitstellung von Liquidität – auf Wunsch weitere Dienstleistungen übernommen bzw. angeboten werden (s. Funktionen des Factorings
).
Unternehmen können mithilfe des Factorings ihren Arbeitsaufwand deutlich reduzieren, indem der Factor beispielsweise die Debitorenbuchhaltung und das Mahnwesen übernimmt. Folglich kann sich das Unternehmen verstärkt seinem Kerngeschäft zuwenden.
Somit kann Factoring Unternehmen dabei helfen, dass wertvolle Liquidität aus gesunden Erträgen nicht durch lange Zahlungsziele von Geschäftspartnern in Außenständen gebunden bleibt.
Dem Kunden wird ein Finanzierungs- und Dienstleistungspaket angeboten, das die Übernahme verschiedener Funktionen durch den Factor enthält:
a) Die Finanzierungsfunktion: Durch den Verkauf der Forderung kommt es bei dem Kunden zu einem Aktivtausch. Dadurch wird gebundenes Kapital direkt freigesetzt. Dafür reicht der Kunde täglich seine Ausgangsrechnungen beim Factor ein (heute i.d.R. IT-gestützt). Auf die angedienten Forderungen erhält der Kunde üblicherweise bis zu 90% ausbezahlt, sofern sich die Rechnungsbeträge innerhalb der vereinbarten Abnehmerkreditlimite bewegen. Die restlichen 10% dienen als Kaufpreiseinbehalt zur Deckung etwaiger Rechnungskürzungen, die der Abnehmer durch Skonti, Mängelrügen etc. geltend machen könnte. Der Kaufpreiseinbehalt wird nach Zahlungseingang oder spätestens zum Delkrederetermin abgerechnet. Factoring verbessert damit nicht nur die Liquidität, es macht auch eine nahezu identische Planung des Mittelzuflusses mit der Umsatzplanung möglich.
b) Die Delkrederefunktion: Hierbei handelt es sich um die Funktion der Risikoabsicherung. Der Factor setzt ein Abnehmerlimit nach Rückmeldung des Rückversicherers und nach Prüfung von Informationen von Auskunfteien und Banken, Informationen vom Kunden selbst und den eigenen Zahlungserfahrungen fest. Dadurch übernimmt der Factor das Delkredererisiko für diesen Rahmen. Als Eintritt des Delkrederefalls gilt der Umstand, dass Forderungen innerhalb einer vertraglich vereinbarten Frist nach Fälligkeit der Forderung nicht bezahlt wurden. Der Kunde erhält trotzdem seinen Rechnungsbetrag.
c) Die Dienstleistungsfunktion: Der Factor hat die Forderung erworben und wird dadurch für diese buchführungspflichtig. Vom Factor werden dem Kunden umfangreiche Unterlagen aus der Debitorenbuchhaltung zur Verfügung gestellt (z.B. Offene-Posten-Listen, Zahlungsjournale, Statistiken). Im Debitorenmanagement wird dann das Zahlungsziel überwacht. Hält ein Abnehmer das vereinbarte Zahlungsziel nicht ein, kann vom Factor (je nach Verfahren, s. „Welche Factoringverfahren gibt es?“) ein kaufmännisches Mahnverfahren durchgeführt werden, das bis hin zu Inkassoaktivitäten reichen kann.
Die Nutzung der Finanzierungsform Factoring bietet Unternehmen verschiedene Vorteile, die sowohl kurz- als auch langfristig geprägt sind.
Nachfolgend werden die wichtigsten Vorteile thematisiert:
a) Verbesserung der Liquidität: Unternehmen profitieren von einer schnellen Auszahlung – in der Regel innerhalb eines Tages nach Rechnungslegung. Dabei werden bis zu 90% der Brutto-Rechnungssumme auf das Unternehmenskonto gutgeschrieben. Der Kaufpreiseinbehalt wird, abzüglich etwaiger Abzüge seitens des Abnehmers, nach Bezahlung der Forderung ebenfalls gutgeschrieben. Auch wenn der Abnehmer in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder ein Forderungsausfall verzeichnet wird, garantiert der Factor die Begleichung der Forderung. Mithilfe des unmittelbaren Liquiditätszuwachses kann das Unternehmen neue Handelsgeschäfte durchführen, Skonti in Anspruch nehmen oder neue Investitionen vorantreiben, ohne dabei Zeit zu verlieren.
b) Verbesserung der Bilanzkennzahlen und der Bonität: Mit der schnellen Erhöhung der Liquidität kann das Unternehmen eine sogenannte Bilanzverkürzung durchführen, die gerade zum Quartalsende bzw. zum Bilanzstichtag gerne von Unternehmen angestrebt wird. Durch den Verkauf der offenen Forderungen und eine mögliche Tilgung von Lieferantenverbindlichkeiten kann das Unternehmen auf diese Weise die Bilanz verkürzen. Eine Folge dabei ist, dass sich zum Beispiel die Eigenkapitalquote steigern lässt. Somit verfügen Unternehmen über eine bessere Bonität, die sich wiederum positiv auf das Rating auswirkt.
c) Minimierung von Ausfallrisiken: Beim echten Factoring wird der Factor Forderungsinhaber und nimmt folglich das gesamte Ausfallrisiko (Delkredererisiko) auf sich. Auch wenn ein Abnehmer in die Insolvenz geht oder der Abnehmer der Begleichung seiner Verbindlichkeit nicht nachkommt, trägt der Factor demnach dieses Risiko und garantiert dem Unternehmen die vollständige Begleichung der Forderung.
d) Stärkung von Kundenbeziehungen: Mit Factoring haben Unternehmen einen größeren unternehmerischen Spielraum gegenüber ihren Kunden. So können sie beispielsweise ihren Kunden längere Zahlungsziele einräumen, ohne dabei auf das Geld länger warten zu müssen. Unter anderem kann das Unternehmen seine Kundenbeziehungen stärken und so individuellen Wünschen seitens des Kunden nachkommen.
e) Generieren von Einsparpotenzialen: Der unmittelbare Liquiditätszuwachs kann vom Unternehmen genutzt werden, um Skonti, Rabatte oder Boni-Vorteile gegenüber seinen Lieferanten zu generieren.
f) Entlastung des Debitorenmanagements: Neben der Liquiditätsgewinnung und der Übernahme des Delkredererisikos besteht die Möglichkeit, dass der Factor auch das Debitorenmanagement übernimmt. Der Factor führt in der Regel das Debitorenmanagement effizienter durch und verfügt über eine sehr hohe Expertise in diesem Bereich. Mit der Übernahme des Debitorenmanagements kann der Factor auf Wunsch auch zusätzlich das Mahnwesen durchführen.
g) Besseres Rating: Die Forderung wird an den Factor abgetreten und damit vollständig aus der Bilanz des Unternehmens (Aktivseite) gebucht. Es entsteht eine Forderung gegenüber dem Factor respektive Bankguthaben. Nutzt der Kunde nun die frei gewordenen Mittel, um seine Lieferantenverbindlichkeiten zu begleichen, verringern sich auf der Passivseite die kurzfristigen Fremdverbindlichkeiten. Eine Reduzierung des Fremdkapitals lässt die Eigenkapitalquote steigen. Dieser Vorgang führt dazu, dass sich zum einen die Kreditwürdigkeit verbessert und zum anderen ein besseres Ratingergebnis erzielt wird.
Die genannten Vorteile können Unternehmen dabei helfen, ihre Wettbewerbsposition auszubauen, um langfristig am Markt beständig zu bleiben. Zudem führen diverse Vorteile zu kurz- und langfristigen Kosteneinsparungen.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem „echten“ und dem „unechten“ Factoring. Als „echtes“ Factoring beschreibt man das Verfahren, in dem der Factor das Risiko der Uneinbringlichkeit der Forderungen vom Verkäufer der Forderungen übernimmt. Das echte Factoring ist daher gemäß KWG als Kaufgeschäft anzusehen mit der Folge, dass die verkauften Forderungen nicht mehr beim Kunden bilanziert werden.
Beim „unechten“ Factoring verbleibt das Ausfallrisiko der Abnehmer beim Kunden. Da das unechte Factoring als Kreditgeschäft einzustufen ist, erfolgt auch keine Entlastung der Bilanz des Kunden.
Full-Service-Factoring:
Bei diesem Verfahren werden die drei Funktionen Finanzierung, Risikoabsicherung und Dienstleistung vom Factor übernommen. Neben der umsatzkongruenten Finanzierung der Forderungen und der Vermeidung von Forderungsverlusten spart der Kunde zusätzlich Kosten durch die Auslagerung der Debitorenbuchhaltung sowie des Mahn- und Inkassowesens.
Smart-Service-Factoring:
Möchte der Kunde die Vorteile des Full-Service-Factorings nutzen, das Mahnwesen aber in Eigenregie betreiben, bietet sich das Smart-Service-Factoring an. Hier verbleibt das Mahnwesen beim Kunden, Debitorenbuchhaltung und Inkassowesen werden aber durch den Factor vorgenommen.
Inter-Credit®-Factoring:
Bei diesem Verfahren, das auch als In-house-Factoring bekannt ist, führt der Kunde die Debitorenbuchhaltung und das Mahnwesen treuhänderisch für den Factor. Der Kunde verpflichtet sich lediglich, täglich Rechnungen und Gutschriften und i.d.R. wöchentlich seine gesamten offenen Posten zu Angleichungszwecken zu überspielen. Das Buchen der Abnehmerzahlungen sowie das kaufmännische Mahnwesen bis zur letzten Mahnung obliegen dem Kunden. Bleibt die letzte Mahnung erfolglos, überträgt er bei Bedarf den Vorgang zur weiteren Bearbeitung an den Factor.
Offenes und stilles Factoringverfahren:
Im offenen Verfahren wird der Abnehmer durch einen Vermerk auf der Rechnung (offene Abtretung) zur Zahlung an den Factor aufgefordert. Beim stillen Factoringverfahren wird die Zession dem Abnehmer gegenüber nicht offengelegt. Das stille Factoring bringt jedoch für den Factor und den Kunden einen erhöhten Kontrollaufwand und zusätzliche Sicherungsvereinbarungen mit sich, da die Weiterleitung der Abnehmerzahlungen vom Kunden an den Factor geregelt werden muss.
Factoring ist vor allem immer dann sinnvoll, wenn das Ziel die Erweiterung des finanziellen Spielraums sowie die Absicherung der Forderungen ist. Factoring kann grundsätzlich von nahezu allen Unternehmen im B2B-Bereich genutzt werden. Dabei sollten jedoch einige Einschränkungen beachtet werden, die abhängig von der Unternehmensgröße und der Branche sein können.
Grundvoraussetzung für den Verkauf von Forderungen ist, dass die Forderungen frei von Rechten Dritter sind und die der Forderung zugrunde liegenden Leistungen vollständig erbracht und nicht reklamiert wurden.
Folgende Faktoren sind Indizien, die Factoring für Unternehmen zu einer sinnvollen Finanzierungslösung machen können:
Inkasso und Factoring verfolgen grundsätzlich beide das Ziel, die Liquidität des Unternehmens zu bewahren. Wird der jeweilige Aufgabenbereich des Inkassounternehmens und des Factoringanbieters genauer betrachtet, werden die Unterschiede klar:
Bei einem Factoring wird viel früher im Prozess angeknüpft. Es geht dem Factor darum, für seinen Kunden bereits bei Entstehen der Forderungen aus Lieferung und Leistung den finanziellen Spielraum zu erhöhen und ihn gegen Forderungsausfälle abzusichern. Das Inkassounternehmen hingegen kommt erst dann zum Einsatz, wenn die Forderung bereits mehrfach angemahnt wurde. Es verfolgt die Absicht, offene überfällige Forderungen einzutreiben. Zudem besteht beim Factoring die Möglichkeit, dass der Kunde sein Forderungsmanagement auf den Factor überträgt. Das Inkassounternehmen kommt erst dann ins Spiel, wenn der Kunde bei einzelnen Forderungen Zahlungsverzögerungen verzeichnet und das Inkassounternehmen damit beauftragt wird, die Forderungen einzutreiben. Anders als beim Factoring verbleibt beim Inkasso die Forderung i.d.R. in der Bilanz des Kunden. Beim Factoring wird die Forderung auf die Bilanz des Factors übertragen. Der Hauptunterschied liegt somit im Zeitpunkt der Forderungsabtretung.
Des Weiteren taucht der Begriff Zession im Zusammenhang mit Factoring immer wieder auf, da diese oftmals bei anderen Finanzierungsformen zum Einsatz kommt. Auch hier existieren grundlegende Unterschiede. Die Zession beschreibt nicht den Verkauf von Forderungen, sondern die Abtretung von Forderungen zur Besicherung von Krediten. Der neue Gläubiger, zum Beispiel die Hausbank, räumt dem Kunden somit eine Kreditlinie ein. Ein Nachteil der Zession ist, dass die Bank in Bezug auf die Bewertung der Forderungen als Kreditsicherheit hohe Sicherheitsabschläge vornimmt. Folglich ist der Liquiditätsgewinn deutlich geringer als beim direkten Verkauf der Forderungen an einen Factor. Weiterhin besteht bei einer Zession die Möglichkeit einer Rückübertragung der abgetretenen Forderungen. Dies ist beim Factoring jedoch nicht möglich. Zudem entsteht durch die Abtretung per Zession im Vergleich zum Factoring keine Verbesserung der Bilanz und auch der 100%ige Ausfallschutz ist nicht gegeben.
Die Kosten, die der Factor seinem Kunden in Rechnung stellt, richten sich nach dem Umfang der übernommenen Funktionen, werden immer individuell kalkuliert und berücksichtigen dabei die Bedürfnisse des Kunden.
Üblicherweise setzen sich die Kosten für Factoring aus drei wesentlichen Faktoren zusammen:
1. Factoringgebühr: Die Factoringgebühr wird individuell berechnet und entlohnt einerseits den administrativen Aufwand des Factors; andererseits dient sie zur Abgeltung des Delkredererisikos. Der Aufwand für die Verwaltung ist im Wesentlichen abhängig von der Anzahl der Abnehmer und Rechnungen, dem Umsatz und der durchschnittlichen Laufzeit der Forderungen. Das Delkredererisiko richtet sich nach der Zusammensetzung des Abnehmerstamms, der Branchensituation sowie der individuellen Historie an Forderungsausfällen. Diese Gebühr hängt auch davon ab, welche Variante des Factorings gewählt wurde.
2. Zinssatz der Vorfinanzierung: Der gezahlte Kaufpreisanteil, der in der Regel bei bis zu 90% liegt, wird verzinst. Die Zinsen werden für den Zeitraum von dem Tag der Inanspruchnahme der Bevorschussung der Forderung bis zum Zahlungseingang oder Eintritt des Delkrederefalls berechnet. Bei einigen wenigen Anbietern im Markt – wie zum Beispiel der TARGOBANK – ist auch ein flexibler Abruf der bereitgestellten Liquidität möglich, worüber die Zinsbelastung individuell gesteuert werden kann.
3. Kosten der Debitorenprüfung: Die Gesamtkosten der Debitorenprüfung hängen von der Anzahl ihrer inländischen und ausländischen Abnehmer ab. Bestehende Kreditversicherungen können die Kosten der Debitorenprüfung möglicherweise komplett eliminieren bzw. deutlich reduzieren. Der Factor beteiligt seinen Kunden anteilig an den Kosten der Prüfung der Abnehmerlimite.
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2. Schritt Due Diligence
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3. Schritt Zusage
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4. Schritt Implementierung
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5. Schritt Finanzierung
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48 Stunden | 2 Wochen | 4-6 Wochen |
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Im Rahmen der Aktion „Kunden werben Kunden“ sind ausschließlich Empfehlungen, die nicht aus dem Konzernumfeld im Sinne der §§ 15ff. AktG des empfehlenden Unternehmens stammen, prämienberechtigt. Empfehlungsberechtigt sind dabei nur Unternehmen die in einer laufenden Factoringzusammenarbeit mit der TARGOBANK oder der TARGO Factoring GmbH („TARGO“) stehen.
Eine Empfehlung gilt als erfolgreich, wenn der Geworbene einen Factoringvertrag mit der TARGO abgeschlossen hat, die Erstauszahlung an diesen erfolgt ist und der Geworbene der Offenlegung über den Vertragsabschluss mit der TARGO an den Werbenden zugestimmt hat.
Die Aktion „Kunden werben Kunden“ läuft unbefristet, kann jedoch jederzeit von der TARGO ohne Frist oder Angabe von Gründen beendet werden. Mit dem Ablauf der Aktion können keine weiteren Rechtsansprüche aus der Aktion gegen die TARGO geltend gemacht werden. Bis zur Beendigung durchgeführte Empfehlungen behalten Gültigkeit.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der TARGO. Diese finden Sie hier.
Die im Falle der erfolgreichen Empfehlung eines Neukunden fällige Prämie wird dem werbenden Unternehmen ausgezahlt und dient zur Finanzierung einer Firmen-/Abteilungsfeier. Auszahlungen an Personen bzw. auf private Konten sind ausgeschlossen, sofern diese Person nicht als einzelkaufmännisch geführtes Unternehmen handelt. TARGO behält sich vor, die Zahlung der Prämie bei Missbrauch des Empfehlungsprogramms einzubehalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Entscheidet sich das werbende Unternehmen alternativ für die Auszahlung einer Spende, ist das werbende Unternehmen berechtigt, eine wohltätige Organisation seiner Wahl zu bestimmen. TARGO behält sich vor, diese Organisation gemäß interner Richtlinien zu prüfen und ggf. die Spendenauszahlung ohne Angaben von Gründen abzulehnen. TARGO ist in diesem Fall bemüht, gemeinsam mit dem werbenden Unternehmen eine wohltätige Organisation zu bestimmen, an die die Spende ausgezahlt werden kann.
Die Spende kann nicht auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Die Auszahlung durch TARGO erfolgt ausschließlich per Überweisung. Eine Auszahlung in Form von Raten ist nicht möglich.