Ihre Spar- und Bankguthaben sind bei uns in guten Händen.
Ihre Einlagen sind durch unsere Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) abgesichert.
Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) deckt die vom Gesetz vorgeschriebene Absicherung für Einlagen in Höhe von maximal 100.000€ je Einleger ab.
Die Einlagensicherheit gilt für Guthaben auf folgenden Konten: Giro-, Verrechnungs-, Spar-, Kreditkarten-, Festgeld- und Tagesgeld-Konto.
Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) deckt die vom Gesetz vorgeschriebene Absicherung für Einlagen für folgende Produkte ab:
Die vom Gesetz vorgeschriebene Grundabsicherung für Einlagen in Höhe von maximal 100.000€ je Einleger wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) abgedeckt. Alle Details finden Sie im Informationsbogen für Anleger.
Zusätzlich sind die Einlagen jedes einzelnen Kunden durch unsere Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds des Bundesverband deutscher Banken (BdB) abgesichert.Die Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter www.bankenverband.de abgefragt werden.
Die Wertpapiere in den Depots sind keine Bankeinlagen und unterliegen nicht der Einlagensicherung. Sie gehören aber den Kunden und werden lediglich von der TARGOBANK im Namen der Kunden verwahrt. Die Kunden bleiben jederzeit Eigentümer der Werte und können über diese verfügen.
Bei Fragen helfen unsere Kundenberater in der Filiale gerne weiter!
Jetzt Termin vereinbarenGanz gleich ob Girokonto, Verrechnungskonto bzw. Spar-, Tagesgeld- oder Festgeld-Konto – wir wollen die Gewissheit haben, dass das Geld auf unseren Konten gut geschützt ist, auch wenn die Bank in Schieflage gerät. In Deutschland sind die Einlagen durch zwei unabhängige Systeme gesichert. Ein Überblick.
Zum TARGOBANK Magazin voilà