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Soweit nachstehend Produkte und Dienstleistungen angeboten werden, sind diese ausschließlich im Bereich der Bundesrepublik Deutschland verfügbar, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht durch uns, sondern durch einen Kooperationspartner oder sonstigen Dritten angeboten wird. Für alle unsere Produkt- und Dienstleistungsangebote gelten vorrangig allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen, die mit dem Kunden jeweils vereinbart werden.

Risikohinweise im Wertpapiergeschäft

Produktinformationen und Haftungsausschluss.

Notfallplan nach Art. 28 Abs. 2 Benchmark-Verordnung

Verwender von Referenzwerten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 (sogenannte Benchmark-Verordnung, BMR) haben Notfallpläne aufzustellen und diese zu pflegen, Art. 28 Abs. 2 BMR. In den Notfallplänen sind Maßnahmen darzulegen, welche die beaufsichtigten Unternehmen ergreifen, wenn ein Referenzwert sich wesentlich ändert oder nicht mehr bereitgestellt wird. TARGOBANK verwendet in einzelnen Verträgen mit Privatkunden einen Referenzwert im Sinne der BMR und verfügt über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass der verwendete Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.