Treffen Sie – gemeinsam mit uns – die richtige Kredit-Entscheidung.
Ein eigenes Haus, ein Auto oder ein neuer Fernseher – Kredite erweitern Ihren finanziellen Spielraum und helfen, dass Sie sich Ihre Wünsche früher erfüllen können. Kredite, auch Darlehen genannt, können aber auch in Notfällen hilfreich sein – wenn Sie zum Beispiel Geld benötigen, weil die Heizung oder das Auto kaputt gegangen ist.
Wer einen Kredit aufnimmt, trägt gleichzeitig eine große Verantwortung. Schließlich bekommen Sie das Geld nicht geschenkt, sondern müssen es mit Zinsen zurückzahlen. Darüber hinaus tragen Sie selbstverständlich auch Verantwortung für Ihre anderen finanziellen Verpflichtungen.
Deshalb sollten Sie einen guten Überblick über Ihre Finanzen haben. Wissen Sie, wie viel Geld Sie jeden Monat für Ihren Lebensunterhalt ausgeben? Für Luxusgüter? Für Ihr Freizeitvergnügen? Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kreditkartenrechnungen? Ist Ihr Girokonto ständig in den "roten Zahlen"?
Diese Website will Ihnen helfen, Belastungsgrenzen und Warnsignale rechtzeitig zu erkennen. Darüber hinaus bekommen Sie Tipps, wie Sie sich - sollten Sie bereits überschuldet sein - aus der Schuldenfalle befreien können.
Ein Kredit hilft Ihnen nur dann, Ihre Ziele zu erreichen, wenn Sie auch in der Lage sind, die monatliche Belastung zu tragen, die durch die Rückzahlung entsteht. Die Laufzeit eines Kredits beträgt häufig mehrere Jahre. In dieser Zeit können ungeplante Ausgaben auf Sie zukommen – oder Einnahmen, mit denen Sie fest rechnen, ausbleiben.
Um zu vermeiden, durch eine zu hohe Belastung in eine finanzielle Schieflage zu geraten, sollten Sie bereits vor der Kreditaufnahme wissen, wie viel Geld Sie jeden Monat einnehmen und ausgeben. Dazu stellen Sie einen Haushaltsplan auf, durch den Sie Ihr monatliches verfügbares Einkommen ermitteln. Dieser Wert gibt Ihnen einen guten Anhaltspunkt dafür, wie hoch die monatliche Belastung einer Kreditrückzahlung für Sie maximal sein sollte.
In den ersten Teil des Haushaltsplans fließen sämtliche Einnahmen ein, wie z.B. Ihr Nettogehalt, Kindergeld, Elterngeld, Rente, empfangene Unterhaltszahlungen, Mieteinnahmen, Zinseinnahmen, Dividenden und sonstige Einkünfte.
Im zweiten Teil schlagen Ihre monatlichen Ausgaben zu Buche. Tragen Sie die genauen Beträge ein, sofern sie Ihnen bekannt sind (z.B. Miete). Bemühen Sie sich bei den anderen Kosten (Lebenshaltung, Freizeit) um einen realistischen Schätzwert. Vergessen Sie nicht, jährlich anfallende Kosten wie die Kfz-Steuer oder Versicherungsgebühren auf die Monate umzulegen.
Kostenart | Beschreibung |
---|---|
Miete und Nebenkosten | (Strom, Gas, Wasser, Gebühren) |
Lebenshaltungskosten | (Essen, Kleidung, Kinderbetreuung, Körperpflege etc.) |
Telekommunikation und Medien | (Festnetz, Mobiltelefon, Internetanschluss, GEZ-Gebühren, Zeitschriftenabos) |
Freizeit | (Gaststätten, Kino, Urlaub etc.) |
Auto | (Leasingrate, Kraftstoff, Reparaturen, Steuer etc.) |
Versicherungen | (Haftpflicht, Rechtsschutz etc.) |
Vorsorge, Sparen | (Lebensversicherung, Bausparvertrag etc.) |
Laufende Kredite | (z.B. für getätigte Anschaffungen) |
Sonstige Kosten | (Unterhalt, Vereinsmitgliedschaften) |
Von den Gesamteinnahmen werden nun die Gesamtausgaben abgezogen. Unter dem Strich bleibt das verfügbare Einkommen übrig. Dieser Betrag ist es, der Ihnen finanziellen Spielraum verleiht: zum Sparen, als "Puffer" für Unvorhergesehenes oder zur Rückzahlung eines Kredits.
Je nachdem, wie lange Sie bereit sind, einen bestimmten Teil Ihres verfügbaren Einkommens für die Rückzahlung eines Kredits aufzuwenden, lässt sich die Höhe des möglichen Kredits für Sie ermitteln. Soll die Kreditsumme höher ausfallen, muss die Laufzeit entsprechend verlängert werden. Das bedeutet für Sie zwar, dass Sie insgesamt mehr Zinsen zahlen müssen, dafür können Sie die monatlichen Rückzahlungen aber fristgerecht leisten. Vereinbaren Sie keinesfalls eine höhere monatliche Rückzahlungsrate, als es Ihre Haushaltsplanung zulässt.
Seriöse Kreditgeber schauen sich verschiedene Kennzahlen an, bevor sie einen Kredit gewähren. Das wichtigste Entscheidungsinstrument ist das so genannte "Scoring". Dahinter verbirgt sich ein statistisch-mathematisches Verfahren, um Ihre Kreditwürdigkeit, auch "Bonität" genannt, zu ermitteln. Das Kreditinstitut stellt Ihnen Fragen zur persönlichen Situation und vergibt entsprechende Punkte. Diese Punkte helfen bei der Prognose, ob der Kredit ohne Probleme zurückgezahlt wird. Dabei wird auch bewertet, ob die Kunden in der Vergangenheit bereits Kredite pünktlich zurückgezahlt haben, ob sie zur Miete wohnen oder Immobilien besitzen, wie lange sie an ihrem Wohnort gemeldet sind und wie lange sie bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind.
Die SCHUFA sammelt Daten über Bankkunden und deren Umgang mit Konten, Krediten, Kreditkarten etc. Wenn Sie einen Kredit beantragen, holt die Bank von der SCHUFA Informationen über Ihre Bonität ein. Eine negative SCHUFA-Auskunft, z.B. im Fall einer eingezogenen Kreditkarte, kann die Aussicht auf Erteilung eines Kredits entscheidend verschlechtern.
Verbraucher können bei der SCHUFA eine "Eigenauskunft" beantragen. Dies ist im Internet, per Post oder persönlich möglich. Während die mündliche Information vor Ort kostenlos ist, wird für eine schriftliche SCHUFA-Bonitätsauskunft 29,95€ (Stand: 01.04.2020, Quelle: www.meineschufa.de ) berechnet.
Scoring dient dazu, Ihre Kreditwürdigkeit objektiv und neutral zu beurteilen. Grundlage dafür sind zum einen Informationen, die Sie beim Kreditantrag zur Verfügung stellen, etwa zu Ihren finanziellen Verhältnissen. Zum anderen verwenden die Banken auch Informationen aus der bisherigen Kundenbeziehung oder auch von Auskunfteien. Jede dieser Informationen wird auf Basis eines statistisch-mathematischen Verfahrens bewertet, daraus ergibt sich eine bestimmte Punktzahl. Diesen Wert bezeichnet man als "Score". Der Score gibt die Wahrscheinlichkeit an, ob Sie einen Kredit zurückzahlen können.
Für Banken ist Ihr Score-Wert eine neutrale Entscheidungshilfe, ob und zu welchen Bedingungen Sie einen Kredit erhalten können. Trotzdem ist dieser Wert nicht das alleinige Entscheidungskriterium. Weitere wichtige Faktoren können bestehende Fremdverbindlichkeiten – also beispielsweise laufende Kredite – oder bestehende Organisationsrichtlinien der Bank sein. Scoring ist also lediglich eine Komponente der Kreditentscheidung.
Banken nutzen Scoring, um für alle Kunden gerechte und nachvollziehbare Kreditentscheidungen treffen zu können.
Da Scoring dabei unterstützt, die Wahrscheinlichkeit der Kreditrückzahlung einzuschätzen, ist es für Banken als verantwortungsvolle Kreditgeber ein wichtiges Planungsinstrument. Außerdem können Kreditanfragen zuverlässig nach den gleichen Maßstäben beurteilt werden. Die Banken entwickeln die Scoring-Verfahren ständig weiter, um auch in Zukunft objektive und faire Entscheidungen treffen zu können.
Scoring trägt wesentlich dazu bei, Kreditwünsche der Kunden schnell und einfach bearbeiten zu können. Dabei profitieren Kunden mit einem geringen Ausfallrisiko durch günstigere Kreditzinsen, denn sie müssen nicht das Risiko anderer Kreditnehmer mittragen. Mit Scoring kann die individuelle Kreditwürdigkeit jedes Kunden objektiv ermittelt werden. Deshalb schützt das Verfahren Kunden auch vor finanziellen Überlastungen – also vor einer möglichen Überschuldung.
Beim Scoring nutzen die Banken Informationen, die Sie bei der Kreditanfrage genannt haben, zum Beispiel Ihr Einkommen und Ihr Beschäftigungsverhältnis. Auch Erfahrungen, die Ihre Bank bisher mit Ihnen gesammelt hat, zum Beispiel die problemlose Rückzahlung eines früheren Kredits, spielen eine wichtige Rolle. Darüber hinaus nutzen die Banken mit Ihrer Zustimmung Daten, die sie von Kreditauskunfteien, zum Beispiel der SCHUFA, erhalten. Zu solchen kreditrelevanten Informationen gehören etwa die Anzahl Ihrer laufenden Kredite oder auch bestehende Kreditkartenverträge. Welche Daten Auskunfteien wie die SCHUFA über Sie gespeichert haben, können Sie dort direkt über eine Selbstauskunft erfragen. Die Anschrift der SCHUFA finden Sie am Ende dieser Information. Beim Scoring ist jedoch keine Information allein ausschlaggebend darüber, ob und zu welchen Bedingungen Ihrem Kreditwunsch entsprochen wird. Eine Kreditentscheidung ergibt sich grundsätzlich aus der Kombination aller einfließenden Faktoren. So ist zum Beispiel nicht allein die Höhe Ihres Einkommens maßgeblich, sondern unter anderem auch wie viele Personen davon leben und welche weiteren Zahlungsverpflichtungen Sie haben. Die für das Scoring nötigen Daten ergeben sich aus unterschiedlichen Quellen und Informationen, zum Beispiel:
Quelle | Kundenmerkmale |
---|---|
Daten zur Person und zu den Wohnumständen | Alter, Familienstand,Angaben über die Dauer des letzten Mietverhältnisses,Angaben über die Existenz eines Telefonanschlusses |
Daten zu Einkommens-, Vermögens- und Beschäftigungsverhältnissen | Angaben über Beruf/Branche,Einkommen |
Daten aus der Geschäftsbeziehung | Informationen über Mahnungen/Zahlungserinnerungen,Kreditlimitnutzung |
Externe Auskunftei-Informationen | Anzahl der Girokonten bei anderen Banken,Anzahl bereits erledigter Kredite |
Auskunftei Standardscore | SCHUFA-Score Telekommunikation |
Kreditverwendung | Art des Händlers, bei dem der Kredit beantragt wurde |
Selbstauskunft Kredit | Selbstauskunft über TARGOBANK Kreditprodukte |
Selbstverständlich beachten wir die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie alle weiteren gesetzlichen Bestimmungen.
Ihr persönlicher Score-Wert hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sie können diese positiv beeinflussen, indem Sie beispielsweise:
Scoringauskunft
Seit 01. April 2010 haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunft über Ihre bei der TARGOBANK gespeicherten Scorewerte zu erhalten, die gegebenenfalls für eine Kreditentscheidung herangezogen wurden. Die Anforderung dieser Auskunft erfolgt auf schriftlichem Wege. Ein Formular zu Beantragung finden Sie im Formularbereich.
SCHUFA Holding AG
Postfach 61 04 10
10927 Berlin
Tel.: 01805-72 48 32 (Festnetzpreis 0,14€/Min., max. 0,42€/Min. aus Mobilfunknetzen)
www.meineSCHUFA.de
Auch vorsichtige Verbraucher können in eine finanzielle Schieflage geraten – etwa wenn sich die persönliche Situation plötzlich ändert. Solch ein Fall kann durch längere Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsplatzverlust, Scheidung oder Tod des Partners eintreten.
In physisch und emotional schwierigen Zeiten fühlen sich Menschen besonders schnell überfordert und kaum in der Lage, ihre Geldangelegenheiten zu regeln. Das ist nur allzu verständlich. Doch gerade in solchen Situationen steht Ihnen meist weniger Geld zur Verfügung als bisher. Gleichzeitig kann es neue Belastungen geben, auf die Sie sich noch gar nicht eingestellt haben.
Auch wenn es schwerfällt: Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand. Nur wenn Sie sich Ihrer neuen Lebenssituation stellen, können Sie diese meistern. Scheuen Sie sich nicht davor, andere um Rat und Hilfe zu bitten.
Gegen die finanziellen Folgen, die solche Situationen nach sich ziehen, kann man sich teilweise durch Vorsorge und geeignete Versicherungen schützen. Trotzdem werden Sie wahrscheinlich Ihren Lebensstil und Ihre Haushaltsplanung – zumindest vorübergehend – an die neue Situation anpassen müssen.
Wenn Ihnen gekündigt wurde, wenden Sie sich sofort persönlich an Ihre Agentur für Arbeit. Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem Sie sich arbeitslos gemeldet haben – niemals rückwirkend. Für den Antrag auf Arbeitslosengeld benötigen Sie: Personalausweis, Sozialversicherungsausweis, Lohnsteuerkarte, Arbeitsnachweis der letzten 12 Monate (vom Arbeitgeber), gegebenenfalls das Kündigungsschreiben. Geben Sie den Antrag am besten persönlich ab, dann können offene Fragen gleich mit den Beratern geklärt werden.
Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld stehen Ihnen in der Regel 60 Prozent (bzw. 67 Prozent, wenn Sie Kinder haben) – Ihres letzten Nettogehalts zur Verfügung (Stand: 1. Februar 2012, Quelle: www.arbeitsagentur.de ). Dies bedeutet einen drastischen Einkommensverlust. Kommen Sperrzeiten hinzu, in denen die Arbeitsagentur nicht zahlt, verschärft sich die Situation entsprechend.
Wenn Sie die Agentur für Arbeit darüber informieren, können Sie auch als Empfänger von Arbeitslosengeld eine Nebentätigkeit ausüben und damit Ihr Budget aufbessern. Einen bestimmten Freibetrag dürfen Sie behalten, was Sie darüber hinaus verdienen, wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet (Stand: 1. Februar 2012, Quelle: www.arbeitsagentur.de ). Dies ist allemal besser, als durch Schwarzarbeit in Konflikt mit Gesetz und Finanzamt zu kommen. Informationen finden Sie hier: www.arbeitsagentur.de
Setzen Sie alles daran, die Ausgaben an Ihre neue Einkommenssituation anzupassen, um eine Überschuldung zu vermeiden: Wenn Sie einen neuen Job gefunden haben und der Arbeitgeber während Ihrer Probezeit eine Lohnpfändung (bzw. Gehaltsabtretung) erhält, laufen Sie Gefahr, sofort wieder gekündigt zu werden. Informieren Sie auch umgehend Ihre Bank, da sich die Einnahmensituation durch die Arbeitslosigkeit wesentlich ändert.
Zahlreiche Menschen in Deutschland werden während ihres Erwerbslebens für längere Zeit arbeitsunfähig, sei es durch Krankheit oder Unfall. Weil die Einkommen der Betroffenen in dieser Zeit sinken, sollte sich jeder auf eine solche Situation vorbereiten.
Vorsorge: Informieren Sie sich, ob eine Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit sinnvoll für Sie ist. Wenn Sie einen Kredit zurückzahlen müssen, kann gegebenenfalls eine zuvor abgeschlossene Restschuldversicherung bzw. Kreditlebensversicherung greifen – und Sie von der Rückzahlung befreien.
Wenn sich Eheleute scheiden lassen, müssen auch die Finanzen zwischen den Partnern geregelt werden. Da die wenigsten Paare einen Ehevertrag schließen, der die Geldangelegenheiten im Scheidungsfall festlegt, leben sie automatisch in einer so genannten Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall gibt ein Scheidungsanwalt Auskunft, wie das Vermögen aufgeteilt wird.
Grundsätzlich sind die Partner zwar nicht für die Schulden des anderen verantwortlich: bei gemeinsamen Schulden haftet aber jeder Teil für den gesamten Betrag. Anders als beim Vermögen können also die Schulden ohne Mitwirkung des Kreditgebers nicht aufgeteilt werden.
Besonders riskant ist die Übernahme von Bürgschaften, weil der Bürge sich aus dieser Verpflichtung in der Regel nicht selbst befreien kann – es sei denn, durch Zahlung der vollen verbürgten Schuld. Falls dies nicht möglich ist, sollte man einen Anwalt um Rat fragen.
Während der Trauer um den verstorbenen Partner oder einen nahen Angehörigen bedarf es großer Überwindung, finanzielle Dinge anzupacken. Das Regeln eines Nachlasses erfordert Zeit, Energie – und ist häufig mit einer großen emotionalen Anstrengung verbunden. Wenn Sie sich überfordert fühlen, ziehen Sie am besten einen Fachmann zu Rate, zum Beispiel einen Anwalt oder Steuerberater. Erkundigen Sie sich vorher nach den Kosten und vereinbaren Sie schriftlich, was der Experte tun soll.
Schnellstmöglich – in der Regel innerhalb von 48 Stunden – sollten Sie die Lebensversicherung über den Todesfall informieren. Gegebenenfalls können Sie einen Vorschuss auf die Versicherungssumme erhalten. Informieren müssen Sie darüber hinaus den Arbeitgeber, das Nachlassgericht zur "Eröffnung" eines eventuell vorhandenen Testaments, die Deutsche Rentenversicherung, die Bank(en) und Versicherung(en) des Verstorbenen sowie Versorgungsgesellschaften (Gas, Strom, Wasser). Denken Sie auch an laufende Verträge (z.B. Telefon) und Abonnements (Zeitungen).
Achten Sie darauf, dass alle wichtigen Unterlagen zur Verfügung stehen: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde, Sozialversicherungsausweis, Steuerbescheide, Versicherungspolicen, Auszüge von Bankkonten und Wertpapierdepots, Kontoauszüge von Kreditkarten sowie Kreditverträge.
Eine Sterbeurkunde benötigen Sie zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung, der Krankenkasse und gegebenenfalls der privaten Lebens- bzw. Unfallversicherung, oftmals aber auch zur Vorlage bei der Bank des Verstorbenen. Für die Ausstellung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Für den Verstorbenen müssen die Erben u.U. noch eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Die Finanzbeamten sind verpflichtet, beim Ausfüllen der Formulare zu helfen. Eine Fristverlängerung können Sie formlos beim Finanzamt beantragen. Sollte der Verstorbene eine Immobilie besessen haben, müssen die Erben die zuständige Kommune benachrichtigen und sind für die Zahlung der Grundsteuern verantwortlich.
Hier erfahren Sie, wie Sie Kredite richtig und verantwortungsvoll nutzen.
Sie sind überschuldet und benötigen Hilfe? Hier finden Sie Informationen für Ihre aktuelle Situation.