Wir sind für Sie da – auch in Krisenzeiten.
Rechnungen stapeln sich, das Einkommen reicht hinten und vorn nicht: Wer nicht gegensteuert, endet früher oder später in der Schuldenfalle. Sind Sie betroffen? Die folgenden 10 Fragen liefern deutliche Anhaltspunkte. Wer mindestens zwei Fragen mit "Ja" beantwortet, gilt als gefährdet.
Wenn Sie bestimmte Konsumwünsche oder Lebensziele mit geliehenem Geld verwirklichen, nennt man das "Verschuldung".
Rund 98 Prozent (Stand: 2018, Quelle: Bankenfachverband) aller Ratenkredite in Deutschland werden vereinbarungsgemäß zurückgezahlt. Anders gesagt gelingt es den Kreditnehmern, ihre Verschuldung über die Kreditlaufzeit wieder auf null zu reduzieren. Oft ist es sogar möglich, die Verschuldung früher als geplant zu beenden, wenn unerwartete Einkünfte wie z. B. Gehaltserhöhungen oder Erbschaften zur zusätzlichen, beschleunigten Schuldentilgung verwendet werden.
Ungeplante Ereignisse können aber auch der Grund dafür sein, dass die Schuldentilgung nicht wie geplant voranschreitet. So geraten rund zwei Prozent der Kreditnehmer bei der Rückzahlung in Schwierigkeiten – aus der Verschuldung kann nun eine Überschuldung werden.
Von "Überschuldung" spricht man, wenn das Einkommen nicht mehr ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken und zugleich alle Zahlungsverpflichtungen pünktlich zu erfüllen. In diesem Fall gerät der Schuldner in Zahlungsrückstand, zusätzliche Kosten für Zinsen und Mahnbescheide sind die Folge: die Schuldenspirale beginnt sich zu drehen.
Aus den Schulden herauszukommen, ist nicht einfach und geschieht nicht von heute auf morgen. Meistens benötigt man einen langen Atem, vor allem aber auch eine große Disziplin bei der Begrenzung seiner freiwilligen Ausgaben, um den persönlichen Finanzhaushalt zu sanieren.
Wenn Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen, sollten Sie sich Unterstützung bei einer unabhängigen Stelle – z. B. einer Schuldnerberatung – suchen. Dort können die Berater Ihnen helfen, Ihre finanzielle Situation genau zu analysieren, und versuchen, Wege aus der vermeintlichen Sackgasse aufzuzeigen. Die Schuldnerberatung kann Ihnen auch mit wichtigen rechtlichen Informationen zur Seite stehen und unterstützt Sie bei Verhandlungen mit Gläubigern.
Kostenlos arbeiten in der Regel die Schuldnerberatungen der Wohlfahrtsverbände (eine Übersicht der Beratungsstellen finden Sie zum Beispiel unter: www.schuldenhelpline.de ), Kommunen und Verbraucherzentralen. Teilweise werden geringe Gebühren erhoben, achten Sie darauf, dass es sich um anerkannte Schuldnerberatungsstelle handelt. Die öffentlichen Schuldnerberatungen sind von den Sozialministerien anerkannt. Melden Sie sich dort frühzeitig, denn bei vielen dieser Einrichtungen müssen Sie mit Wartezeiten rechnen.
Grundsätzlich kostenpflichtig sind spezialisierte Anwälte, die eine Schuldnerberatung anbieten. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Amtsgericht, ob hierfür ein Beratungshilfeschein ausgestellt wird. Damit können Sie einen Teil der anwaltlichen Leistung gegen eine Zuzahlung von 10€ erhalten.
Seien Sie vorsichtig bei Angeboten, die so genannte "Soforthilfe" versprechen. Häufig stehen die hohen Gebühren, die gefordert werden, in keinem Verhältnis zur angebotenen Beratungsleistung.
Wer Monat für Monat mehr ausgibt als er einnimmt, hat entweder große Ersparnisse oder lebt "auf Pump". Ein Zustand, der auf Dauer nicht gutgehen kann. Um dieser finanziellen Schieflage zu entkommen, müssen Sie Ihre Einnahmen erhöhen oder Ihre Ausgaben senken – am besten beides gleichzeitig.
Prüfen Sie, ob die Möglichkeit besteht, eine Nebentätigkeit auszuüben, mit der Sie Ihre Einnahmen dauerhaft aufbessern können, z.B. einen so genannten 450-Euro-Job. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass es sich um eine ordentlich gemeldete Tätigkeit handelt: durch Schwarzarbeit riskieren Sie eine hohe Geldbuße, die Ihre finanzielle Lage weiter verschlimmert. Erkundigen Sie sich auch, ob Ihnen Sozialleistungen (Wohngeld etc.) zustehen, die Sie bisher noch nicht in Anspruch genommen haben.
Außerdem können Sie Sparpotenziale finden und nutzen. Um die Kosten in Ihrem Haushalt zu reduzieren, müssen Sie zunächst sämtliche Ausgaben lückenlos erfassen. Führen Sie ein Haushaltsbuch, in dem Sie täglich notieren, wofür Sie Ihr Geld ausgeben. Schreiben Sie auch alle Kleinbeträge auf, denn sie können sich über längere Zeit zu großen Zahlen summieren. Selbstverständlich sind auch die Ausgaben, die einmal monatlich (Miete etc.), vierteljährlich (GEZ-Gebühr) oder jährlich (Kfz-Steuer) zu zahlen sind, in dieser Auflistung vollständig zu erfassen. Erst dann sehen Sie genau, wofür das Geld tatsächlich ausgegeben wird. Eine solche Übersicht hilft Ihnen dabei, Ihre Kosten zu ordnen und Sparpotenziale zu ermitteln.
In jedem Haushalt gibt es regelmäßige Ausgaben wie Miete (bzw. Rückzahlungsrate eines Immobilienkredits), Versicherungsbeträge, Kfz-Steuer etc. Diese Ausgaben lassen sich nicht ohne Weiteres verringern. Allerdings können Sie darüber nachdenken, ob ein kleineres Auto in Frage kommt - oder ob Sie mit anderen Verkehrsmitteln grundsätzlich billiger fahren. Machen Sie sich klar: Geld sparen bedeutet nicht zuletzt, auf bestimmte Bequemlichkeiten zu verzichten.
Zu den variablen Kosten Ihres Haushalts gehören die Ausgaben für Lebensmittel, Benzin, Telefon, Freizeit, Zigaretten. Hier können Sie durch Ihr Verbrauchsverhalten sofort die Kosten verringern und dadurch deutliche Effekte erzielen.
Wer als Schuldner in Zahlungsrückstand gerät, sollte aktiv auf seine Gläubiger zugehen, bevor es womöglich zu einer Meldung an die SCHUFA kommt. Eventuell lässt sich eine Einigung auf einen Rückzahlungsplan erzielen.
Als Schuldner können Sie in gewissen Grenzen vorschlagen, wie Sie sich eine Rückzahlung vorstellen. Überlegen Sie sich, ob Sie jedem Gläubiger monatlich die gleiche Summe zurückzahlen oder ob Sie dem Gläubiger mit den höchsten Zinsen ggfs. mehr überweisen.
Erläutern Sie Ihrem Gläubiger Ihre aktuelle Situation, sagen Sie, dass Sie mehr Zeit zur Rückzahlung benötigen. Erwähnen Sie dabei alles, was für den Gläubiger die Gewissheit der Rückzahlung erhöht (z. B. neue Arbeitsstelle) und was Sie bisher unternommen haben, um die Schulden zu verringern. Bitten Sie den Gläubiger um Stundung und/oder Reduzierung der Rückzahlungsraten.
Gläubiger sind in erster Linie an der Rückzahlung des Kredits interessiert. Daher unterstützen sie oft Schuldner, die glaubwürdig machen, dass sie ihre Schulden abbauen wollen. Nicht jeder Gläubiger wird freudestrahlend reagieren. Bleiben Sie trotzdem hartnäckig und bereiten Sie sich darauf vor, Kompromisse zu schließen.
Wer dagegen den Dingen einfach ihren Lauf lässt, muss mit einer Kreditkündigung rechnen. In diesem Fall ist die geschuldete Summe auf einen Schlag fällig. Kündigung des Girokontos und Lohnpfändung drohen häufig als nächste Schritte – so wird es immer schwieriger, die Situation zu bereinigen. Gehen Sie das Problem daher so früh wie möglich an.
Unter Umständen stimmt der Gläubiger einer Laufzeitverlängerung zu. Während einige Gläubiger in dieser Zeit keine Zahlung verlangen, also die Rate aussetzen, bestehen andere auf Teilzahlung. Der Gläubiger kann bereit sein, die monatlichen Rückzahlungsraten zu verringern – bei gleichzeitiger Verlängerung der Laufzeit. Dadurch steigt zwar die Gesamthöhe der Zinsen, aber der Schuldner ist in der Lage, die Raten pünktlich zu zahlen. Erkundigen Sie sich, ob diese Kreditverlängerung der SCHUFA gemeldet wird.
Ein umgeschuldeter Kredit ist ein neuer Kredit, nicht bloß eine Verringerung der monatlichen Belastung bei Verlängerung der Laufzeit (siehe oben). Dieser neue Kredit beinhaltet einen neuen Rückzahlungsplan und einen neuen effektiven Jahreszins auf Grundlage der aktuellen Zinssätze, die unter Umständen günstiger als der Altkredit sein können.
Ein Konsolidierungskredit fasst alle bestehenden Verbindlichkeiten in einem einzigen neuen Kredit zusammen. Damit die Altschulden getilgt werden können, fällt die monatliche Belastung niedriger aus als die Summe der Altschulden. Allerdings verlängert sich die Laufzeit deutlich. Aufgrund der geringeren monatlichen Belastung kann Ihnen solch ein Kredit helfen, kein säumiger Schuldner zu werden. Er kann aber dann zum Problem werden, wenn Sie fälschlicherweise annehmen, dass Sie nun erneut "auf Pump" leben können.
Seit 1999 können auch Privatpersonen geregelt in Konkurs gehen. Dieses Verfahren heißt Verbraucherinsolvenz.
Zunächst muss der Schuldner versuchen, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen und zum Beispiel eine Ratenzahlung, Stundung oder einen Teilerlass auszuhandeln. Dieser Einigungsversuch – idealerweise mit Unterstützung einer Schuldnerberatungsstelle – ist die Voraussetzung für das gerichtliche Insolvenzverfahren. Wird der Schuldner mit seinen Gläubigern nicht einig, kann er beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen. Hierbei beantragt er die Restschuldbefreiung.
Auch das Gericht versucht nun erst einmal, eine Einigung mit den Gläubigern zu erreichen. Gelingt das nicht, kommt das Verfahren in Gang: Der Richter setzt einen Treuhänder ein. Dieser verteilt in den folgenden Jahren das pfändbare Vermögen des Schuldners auf die Gläubiger.
Mit dessen Einsetzung beginnt die so genannte "Wohlverhaltensphase". Sie dauert sechs Jahre. Ein Teil des Gehalts – auch pfändbarer Teil genannt – wird in diesen sechs Jahren vom Arbeitgeber oder Arbeitsamt direkt auf ein Treuhänderkonto abgeführt. Erbt der Schuldner in dieser Zeit etwas, muss er davon die Hälfte abführen. Sind die sechs Jahre vergangen, erlässt das Gericht die Restschulden. Die Gläubiger müssen auf noch ausstehende Beträge verzichten.
Während dieser Wohlverhaltensphase hat der Schuldner einige Pflichten. Vernachlässigt er diese, gibt es keine Restschuldbefreiung. Der Schuldner darf geerbtes Vermögen nicht verschweigen, muss, wenn er arbeitslos ist, sich um Arbeit bemühen und jede zumutbare Arbeit annehmen, und natürlich Arbeitsplatz- und Wohnortswechsel angeben.
Bringt Sie ein Kredit voran - und wenn ja, welcher ist der richtige für Ihre momentane Lebenssituation? Finden Sie es gemeinsam mit uns heraus.
Hier erfahren Sie, wie Sie Kredite richtig und verantwortungsvoll nutzen.