Jetzt noch flexibler VL Kapital
Profitieren Sie von vermögenswirksamen Leistungen – über Ihren Arbeitgeber oder eine eigene Einzahlung. Nach der Laufzeit profitieren Sie bei der Auszahlung von einer attraktiven Gesamtverzinsung und Steuervorteilen.
Für mehr finanzielle Sicherheit
Attraktiv
Oft ist die Finanzierung durch den Arbeitgeber möglich, sofern im Arbeitsvertrag vorgesehen. Alternativ zahlen Sie einen monatlichen Betrag zwischen 15 € und 40 €.
Frei verfügbar
Einmalige Kapitalauszahlung am Laufzeitende: Der gesamte Betrag steht Ihnen dann frei zur Verfügung.
Einfach
Auch optimal für Azubis und Berufsstarter geeignet und ganz ohne Gesundheitsfragen.
So funktionieren vermögenswirksame Leistungen
Bei der arbeitgebergeförderten Lebensversicherung übernimmt Ihr Arbeitgeber den monatlichen Beitrag. Wenn Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen gewährt, liegen diese zwischen 6,65 € und 40 € pro Monat. Oft sind diese vermögenswirksamen Leistungen tariflich vereinbart. Ihr Arbeitgeber zahlt keine vermögenswirksamen Leistungen? Dann ist es möglich, dass Sie die Beiträge selber zahlen.
Nach Laufzeitende erhalten Sie Ihr angespartes Vermögen auf einen Schlag. Sie profitieren dabei von der attraktiven Gesamtverzinsung und dem möglichen Steuervorteil.
Sicherheit auch im Todesfall: Die Leistung im Todesfall entspricht im 1. Versicherungsjahr der Höhe der von Ihnen eingezahlten Beiträge. Im 2. Jahr entspricht sie 40 %, im 3. Jahr 60 % und ab dem 4. Jahr 100 % der garantierten Ablaufleistung.
Beispiele für tarifliche Vereinbarungen zu VL
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Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst
6,65 € pro Monat (Teilzeitbeschäftigte anteilig), 13,29 € pro Monat für Auszubildende
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Textilindustrie West
20 € pro Monat nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
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Metall- und Elektroindustrie
26,59 € pro Monat für Vollzeitbeschäftigte.
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Medizinische Angestellte
30 € pro Monat bei Vollzeit, 15 € pro Monat für Auszubildende
Stand 2026
Die Gesamtverzinsung setzt sich aus einem garantierten Anteil und einem Anteil aus Überschüssen zusammen. Sie basiert auf der für das laufende Kalenderjahr festgelegten Überschussbeteiligung. Es ist nicht vorhersehbar, wie sich die Überschüsse zukünftig entwickeln. Deswegen können wir diese Leistung nicht garantieren.
Bei einer Kapitalauszahlung müssen die Erträge (Gewinn) versteuert werden (Abgeltungsteuer). Unter folgenden Voraussetzungen muss nach aktuellem Stand der Gesetzgebung nur die Hälfte der Kapitalerträge individuell versteuert werden: wenn die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und Sie als steuerpflichtiger Empfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sind.
Die garantierte Ablaufleistung ist die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Bei Unfalltod entspricht die Leistung immer 100 % der garantierten Ablaufleistung.